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   BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 84/85   

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https://dejure.org/1987,17203
BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 84/85 (https://dejure.org/1987,17203)
BSG, Entscheidung vom 25.03.1987 - 7 RAr 84/85 (https://dejure.org/1987,17203)
BSG, Entscheidung vom 25. März 1987 - 7 RAr 84/85 (https://dejure.org/1987,17203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulassung der Berufung - Verfahrensfehler - Verfahrensmangel - Anspruchs auf rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Aus dem Vorbringen der Klägerin folgt auch nicht, daß das LSG eine unzulässige Überraschungsentscheidung gefällt hätte (vgl hierzu BSG Beschluß vom 6. September 1989 - 9 BV 64/88 - SozR 1500 § 160 Nr. 70 und Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAr 84/85 - SozR 1500 § 150 Nr. 28; BSG Beschluß vom 15. Januar 1995 - 2 BU 204/94 - veröffentlicht in juris; BFH Beschluß vom 11. November 1997 - X B 233/96 - BFH/NV 1998, 605 f; BVerwG Beschluß vom 7. Juli 1997 - 9 B 777/96 - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 04.08.2004 - B 13 RJ 167/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Ebenso wenig lässt sich dem Vorbringen des Klägers entnehmen, dass das Berufungsgericht eine unzulässige Überraschungsentscheidung gefällt hätte (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 70; BSG SozR 1500 § 150 Nr. 28).
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 40/89

    Berufung; Erstattungsfähige Kosten; Höhe; Kosten; Streit; Widerspruchsverfahren

    An die Nichtzulassung der Berufung war das LSG ohne Rücksicht auf deren Rechtmäßigkeit iS des § 150 Nr. 1 SGG gebunden (st Rspr; BSG SozR 1500 § 150 Nr. 28 S 52 mwN).

    Danach ist die Berufung zulässig, wenn ein wesentlicher Verfahrensmangel gerügt wird und tatsächlich vorliegt (st Rspr; BSG SozR 1500 § 150 Nr. 28 S 52 mwN).

  • BSG, 05.10.1992 - 7 BAr 122/91

    Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde - Beweisantrag - Begründung

    Ist dies jedoch von vornherein unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt auszuschließen, handelt es sich nicht um einen wesentlichen Verfahrensmangel, d.h. um einen solchen, der als Mangel der Sachentscheidung des SG anhaftet und deshalb die Eröffnung der Berufung für eine Sachentscheidung des LSG trotz anderweitigen Berufungsausschlusses rechtfertigt (BSG SozR 1500 § 150 Nr. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2014 - L 13 AS 358/13
    Es stellt jedoch keinen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 3 SGG dar, wenn ein Sozialgericht irrtümlich die Statthaftigkeit der Berufung angenommen hat und nur deshalb eine Entscheidung darüber nicht getroffen hat, ob die Berufung zuzulassen war (so bereits BSG, Urteil vom 25. März 1987 - 7 RAR 84/85 m. W. n., zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2014 - L 7 AS 151/13
    Als weitere Voraussetzung für eine Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels muss jedoch die Entscheidung auf diesem Verfahrensmangel beruhen können, d.h. es muss die Möglichkeit bestehen, dass der Verfahrensmangel die Entscheidung beeinflusst hat (Bundessozialgericht, Urteil v. 25.03.1987, Az. 7 RAr 84/85 - juris; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, § 144, Rn. 35).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2006 - L 12 AL 4/06
    Die Enttäuschung einer subjektiven Erwartung des Klägers durch die Entscheidung des SG begründet aber keine verfahrensfehlerhafte Vorenthaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Sinne einer Überraschungsentscheidung (vgl. BSG SozR 1500 § 150 Nr. 28).
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